Bundesarbeitsgericht begrenzt Auskunftsanspruch personenbezogener Daten
Hamburg, 27. April 2021 – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht gegen ihren Arbeitgeber nach der Datenschutz-Grundverordnung ein umfassender Auskunftsanspruch zu, der auch die Herausgabe von Unterlagen in Kopie umfasst. Der genaue Umfang des Anspruchs ist bislang ungeklärt, obwohl Verstöße empfindliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Mit einer aktuellen Entscheidung
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