Buchungsprovisionen: Hoteliers setzen geringere Kommissionen gegenüber OTA durch – Krieg um Ratenparität
(Atlanta/Berlin, 02. November 2012) Landgewinn im Preiskrieg mit den OTA. Die Hoteliers können sich allmählich gegen die Handelsmacht der Hotelbuchungsportale behaupten. Kettenhotels setzen sich bei den Buchungsprovisionen mit einer Kommission von 15 Prozent durch – privat geführte Hotels müssen durchschnittlich 20 Prozent Provision akzeptieren. Vor Jahren betrug die marktübliche Kommission noch rund 25 Prozent, sagte Hotelmarketing-Experte John Burns bei der Jahreskonferenz der International Soeciety of Hospitality Consultants in Atlanta/USA.
Der erfahrene Hotelberater warnte aber vor voreiligen Schlüssen. „Die OTA verstehen weiterhin ihr Geschäft blendend. Sie merken es sofort, wenn sich in der Hotellerie eine gewisse Schwäche bei wirtschaftlichen Abschwüngen breit mache“, so Burns. Manchmal müssen man stark bleiben und einfach „Nein“ sagen, so sein Rat.
Die von der Hotellerie selbst propagierte Ratenparität entwickle sich zunehmend zum Ärgernis für die gesamte Branche. Durch anhängige Klagen in den USA und in Großbritannien werde die Ratenparität mittlerweile offiziell als (illegale) Preisabsprache betrachtet. Es bleibe abzuwarten, ob die Ratenparität nun ganz verschwinden werde oder die laufenden Klagen große Marktveränderungen hervorrufen werden, so Burns.
Krieg im Ratenparität auch in Deutschland
Auch in Deutschland wird der Ton zwischen Hotels und Buchungsportalen zunehmend schärfer, berichtet Marklus Luthe, Chef des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Nach wie vor gingen bei deutschen Hotels täglich automatisierte Warnmitteilungen der Online-Buchungsportale ein, die selbst geringste Verstöße gegen die Ratenparität monieren und ultimativ Abhilfe verlangen, notiert er. „Und weist ein Hotelier gar einen über ein Buchungsportal vermittelten Hotelgast auf die Vorteile einer zukünftigen Direktbuchung hin, so wird er mit einer Systemsperre auf unbestimmte Zeit belegt. Nicht einmal der angebotene Kotau einer schriftlichen Entschuldigung und Unterlassungserklärung durch den Hotelier brachte dem Verbandsmitglied die Buchbarkeit zurück, so dass dieser krasse Fall nun die Gerichte beschäftigen wird“, teilte Luthe in einem Aufsehen erregenden Gastbeitrag mit.
Die Buchungsportale würden versuchen, ihre Paritätenwelt außerhalb der AGBs zukunftsfest und rechtssicherer zu verankern, ahnt Luthe. So soll der Einheitspreis in neue Vereinbarungen mitverschnürt werden, z.B. bei Gratisleistungen für den Gast (bei der Webbuchung) oder Dauerrabatte (App-Buchung). „Alles freiwillig natürlich“, so Luthe ironisch.
Die Ratenparität über alle – online wie offline – Vertriebskanäle hätten die Hoteliers schon heute per Standardvertrag den Buchungsportalen gewährt, konstatiert der IHA-Hauptgeschäftsführer. „Es bedarf dann nur noch einer einseitigen Willenserklärung der Portale, um dieses allumfassende Paritätengitter in die Praxis umzusetzen. Es sei denn, die Wettbewerbsbehörden schieben dem noch einen wirksamen Riegel vor“, so Luthe.
Comments ()