(München, 13. Juli 2015) Der Bundesfinanzhof will am kommenden Mittwoch über die Bettensteuer urteilen: In Revisionsverfahren geht es um die Tourismusabgaben in Hamburg und Bremen. Dir Entscheidungen könnten zu wichtigen Grundsatzurteilen werden. Unter anderem geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Citytax.
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Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa nahm die Stadt Hamburg im vergangenen rund elf Millionen Euro aus der Matratzen-Maut ein. In Bremen sollen rund 2,4 Millionen Euro zugekommen sein. In Berlin spülte die Bettensteuer 29,2 Millionen Euro in die klammen Stadtkassen; in diesem Jahr sollen es rund 35 Millionen Euro werden.
Die Rückabwicklung von unrechtmäßig eingenommenen Bettensteuern könnte indes schwierig werden. In Dortmund beispielsweise mussten 2,4 Millionen Euro an die Hotels zurückbezahlt werden. Gegenüber dpa vermutete der Stadtkämmerer, “dass der Großteil der Summe bei den Hoteliers blieb, weil die Gäste nicht mehr aufzuspüren waren.”
Darum geht es bei den beiden Verfahren vor dem Bundesfinanzhof:
Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen bzw. Bremischen Kultur- und Tourismustaxe – Citytax
Besteht eine Gleichartigkeit der Citytax zur Umsatzsteuer?
Ist das Hamburgische bzw. Bremische Kultur- und Tourismustaxengesetz materiell verfassungsgemäß?
Ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip erkennbar oder werden Grundrechte verletzt?
Ist ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Berufsausübungsfreiheit erkennbar, wenn die Übernachtungsgäste den Grund ihrer Übernachtung, ob beruflich oder privat veranlasst, erklären müssen?
Verstößt die Tourismusabgabe gegen Gemeinschaftsrecht?
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