Betreiber öffentlicher Hotspots mehr denn je in der Pflicht: EuGH-Urteil zu Störerhaftung kein Freibrief für Wlan-Anbieter – Betreiber öffentlicher Wlan-Netze diversen Risiken ausgesetzt – Isolierte Lösungen wichtig
Berlin, 11. September 2016 – Die aktuelle Störerhaftungsdebatte bei freien Wlan-Hotspots rückt den öffentlichen Internetzugang erneut ins Rampenlicht. Doch unabhängig von der problematischen Rechtslage, über die am 15. September entschieden wird, warten auf die Betreiber von Hotspots auch künftig weitere Herausforderungen.
„Hotspots sind gerade für gewerbliche Anbieter eine große Chance. Das gilt aber nur bei professionellen Netzen, die vor Viren, Trojanern, Hackerangriffen und unberechtigten Zugriffen auf sensible Daten schützen“, erklärt Maximilian Pohl, Geschäftsführer und Mitgründer bei “Mein Hotspot” in Berlin. Auch Abmahnungen seien in Zukunft weiterhin möglich, wenn Betreiber von öffentlichen Wlan-Netzen ihre IP-Adresse nicht verschlüsseln.
MeinHotspot rät Betreibern, sich mit Virenschutz und Firewall gegen Risiken zu wappnen und dafür zu sorgen, dass die IP-Adresse des Betreiberanschlusses nach außen hin nicht sichtbar ist. „So kann der Betreiber bei einer Rechtsverletzung durch Dritte auch künftig nicht ermittelt werden und minimiert die Gefahr von Unannehmlichkeiten – ganz gleich wie sich die Gesetzeslage entwickelt“, sagt der Experte.
Wer sein Smartphone oder seinen Laptop mit einem laienhaft installierten Wlan-Hotspot verbindet, geht ein akutes Wagnis ein: „Sobald sich verschiedene Geräte in demselben Wlan-Netzwerk befinden, kann theoretisch jeder Nutzer auf die Daten der anderen Geräte zugreifen. Hotspot-Nutzer, die ihre Geräte nicht selbst für die Nutzung in offenen Netzen abgesichert haben, sind ein leichtes Ziel für unberechtigte Zugriffe Dritter“, erklärt der MeinHotspot-Geschäftsführer.
Besonders gewerbliche Betreiber der freien Wlan-Hotspots in Geschäften oder Hotels sind von unbefugten Zugriffen betroffen: „Nicht nur bei kleineren Einzelhändlern und Unternehmen stoßen wir immer wieder auf herkömmliche Wlan-Systeme mit einfachen Verschlüsselungen, wie sie im Privaten eingesetzt werden. Auch bei größeren Unternehmen finden sich nicht voneinander isolierte Lösungen.“
Pohl: „Wenn solche Wlan-Anschlüsse ohne Sicherheitsmaßnahmen eingerichtet werden, können sich technisch versierte Nutzer Zugang zum Betreibernetz verschaffen – das heißt zu Kassensystemen oder Bürocomputern. Wer auf diese Weise die Veröffentlichung von Geschäfts-, Kunden- oder Mitarbeiterdaten riskiert, handelt fahrlässig. Professionelle Systeme indes verhindern den gegenseitigen Zugriff, indem alle Nutzer eines Wlan-Hotspots voneinander isoliert werden. Somit sind alle verbundenen Geräte zusätzlich gegen Schadsoftware wie Viren, Trojaner und Spam-Attacken geschützt.“
Mit durchschnittlich 1,87 Hotspots pro 10.000 Einwohner belegt Deutschland derzeit im internationalen Ranking deutlich die hinteren Plätze – Südkorea liegt mit 37,3 Hotspots pro 10.000 Einwohner auf den vorderen Rängen. Die unsichere Rechtslage im Falle einer illegalen Handlung durch Hotspot-Nutzer, hemmt bisher viele Gastronomie-Betreiber und Unternehmen, ihren Kunden offenes Wlan anzubieten. „Wir rechnen damit, dass sich die Anzahl der Hotspots in Deutschland durch das Urteil in Zukunft erhöht. Dadurch wird es umso wichtiger, dass diese Wlan-Netze professionell eingerichtet und wirklich sicher sind. Die Störerhaftung ist nur eins von vielen Themen“, sagt Maximilian Pohl.
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