Ralf Borchert

Neue Arbeitsstättenverordnung: Arbeitnehmer müssen unterwiesen werden zu Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwegen und Notausgängen – Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig prüfen

Neue Arbeitsstättenverordnung: Arbeitnehmer müssen unterwiesen werden zu Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwegen und Notausgängen – Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig prüfen

Kassel, 08. Dezember 2016 – Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist am 3. Dezember in Kraft getreten. Eine Konkretisierung fand im Bereich der Arbeitsschutz-Unterweisung statt. Dadurch werden die Beschäftigten in die Lage versetzt und aktiv angehalten, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheitsgerecht zu verhalten. Genannt werden hierbei in erster Linie
Ralf Borchert