Berlin lässt Airbnb weiter seinen Erfolg: Eigene Wohnung darf an 60 Tagen im Jahr vermietet werden
Berlin, 14. Dezember 2017 –
Das sog. Zweckentfremdungsverbot in Berlin wird nachgebessert: Ein neuer Gesetzesentwurf soll das Weitervermieten der eigenen Wohnung an maximal 60 Tagen im Jahr erlaubt sein. „Wir wollen niemanden bestrafen, wenn während des Urlaubs die eigene Wohnung für wenige Tage als Ferienwohnung vermietet wird“, sagte dazu Stadtentwicklung-Senatorin Katrin