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Außerhalb der EU gilt auch nach dem 14. Juni 2020 Reisewarnung - Achtung: Tricks mancher Reise-Anbieter

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Berlin, 11. Juni 2020 – Ab dem 15. Juni 2020 wird die Reisewarnung für 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Groß­britannien, Island, Norwegen, Schweiz und Liechten­stein aufgehoben. Für den Rest der Welt bleibt die Reisewarnung bis Ende August 2020 bestehen. Damit wird es weiter zu Stornierungen von Pauschal- und Flugreisen kommen. Die Reisebranche versucht derzeit mit allen Mitteln, die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises hinauszuzögern oder die Verbraucher mit unsicheren Reisegutscheinen abzuspeisen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Betroffenen eine kostenlose 1 an und empfiehlt den Klageweg. Gegen das Unternehmen FTI konnte auf diese Weise die Rückerstattung zügig erzwungen werden. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die beiden Inhaber führten für den Verbraucherzentrale Bundesverband die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und schrieben mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche Rechtsgeschichte.

Die schmutzigen Tricks mancher Reise-Anbieter
Die Reisebranche macht in der Corona-Krise keine gute Figur. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv hat acht Anbieter abgemahnt, weil sie Verbraucher getäuscht und die eindeutig rechtliche Lage ignoriert haben. Nochmal: Für Corona bedingte stornierte Reisen muss der Preis innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden. Hier einige Vorgehensweisen von Reiseanbietern wie sie versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen:

Wie geht es weiter nach dem 14. Juni 2020?

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