Auch Niedersachsen will Hygieneampel einführen – Freiwillig für Gastronomie – Nach NRW zweites Bundesland
Osnabrück, 29. Dezember 2016 – Nach NRW will auch Niedersachsen eine sogenannte Hygieneampel einführen, allerdings soll der Aushang in der Gastronomie freiwillig sein.
Ab dem kommenden Jahr soll ein sogenanntes Hygiene-Barometer Restaurantbesuchern in Niedersachsen zeigen, wie sauber das Lokal arbeitet. Nach einem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” startet im Frühjahr ein entsprechender Testlauf in Pilotregionen, der dann ab Mitte des Jahres auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden soll. Der Aushang der Ergebnisse amtlicher Kontrollen ist für die Gastronomen allerdings freiwillig.
Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer (Grüne) zeigte sich auf Anfrage der “NOZ” dennoch optimistisch, dass die Hygiene-Ampel weite Verbreitung findet: “Ich gehe davon aus, dass die große Mehrheit der Gaststätten in Niedersachsen gut abschneidet. Und dieses sollen sie dann auch den Kunden zeigen.” Wie das Barometer aussehen soll, wird nach Angaben des Ministeriums derzeit erarbeitet. Möglich sei eine Kennzeichnung durch eine Ampel-Farbskala von grün nach rot. Als Testregionen sind die Landkreise Celle, Braunschweig sowie die Stadt Hannover im Gespräch. Minister Meyer sagte dem Blatt: “Es ist höchste Zeit, dass die Kunden an der Eingangstür erkennen können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Schlachtereien oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bestellt ist.”
Widerspruch kam vom niedersächsischen Ableger des Gaststättenverbandes Dehoga. Geschäftsführerin Renate Mitulla sagte der “NOZ”: “Wir sind konsequent dagegen und raten Gaststätten dringend davon ab, die Kontrollergebnisse auszuweisen.” Es sei zu befürchten, dass die freiwillige Maßnahme der erste Schritt in eine gesetzlich verpflichtende Regelung sei. Mitulla kritisierte zudem, dass die Kontrollergebnisse immer nur eine Momentaufnahme seien. “In jeder Küche findet man etwas, egal ob privat oder gewerblich.” Kleinigkeiten wirkten sich aber gleich negativ auf die Gesamtbewertung des Gastronomen aus, so Mitulla. “Hier wird der pauschalen Verurteilung einer gesamten Branche Vorschub geleistet”, kritisierte sie.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verabschiedete Anfang November ein sog. Transparenzgesetz mit einer Übergangsfrist von 36 Monaten, in denen die Gastbetriebe das Hygiene-Kontrollbarometer freiwillig aushängen dürfen. Danach wird es zur Pflicht. Nordrhein-Westfalen versucht so, ein staatlich oktroyiertes Hygiene-Kontrollsystem durchzusetzen. In der Vergangenheit sind solche Vorhaben an rechtlichen Hürden gescheitert. Blockaden und Klagen dagegen sind zu erwarten.
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