Zum Inhalt springen

Auch bei Gehaltsumwandlung: Dienstfahrrad wird steuerlich attraktiver

Veröffentlicht:

Berlin, 25. März 2019 – Seit Anfang des Jahres gibt es umfassende Steuererleichterungen für Dienstfahrräder: Stellt der Chef das Rad seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn zur Verfügung, muss der Mitarbeiter für private Fahrten keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern. Nun profitieren auch Arbeitnehmer, die ihr Dienstfahrrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhalten. Wie

Weitere in Hospitality

Alle anzeigen

Weitere von Holedo Editorial

Alle anzeigen