Auch bei Gehaltsumwandlung: Dienstfahrrad wird steuerlich attraktiver

Auch bei Gehaltsumwandlung: Dienstfahrrad wird steuerlich attraktiver

Berlin, 25. März 2019 – Seit Anfang des Jahres gibt es umfassende Steuererleichterungen für Dienstfahrräder: Stellt der Chef das Rad seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn zur Verfügung, muss der Mitarbeiter für private Fahrten keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern. Nun profitieren auch Arbeitnehmer, die ihr Dienstfahrrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhalten. Wie