Alter Wein in neuen Schläuchen: Trotz kläglichen Scheiterns will Bürgerbund Jagdfeld kalt enteignen
(Heiligendamm, 26. Oktober 2012) Obwohl bereits vor Jahren kläglich gescheitert, fordert der Doberaner Bürgerbund abermals, einen „Küstenwanderweg“ zu bauen und damit Jagdfeld de facto kalt zu enteignen und die Arbeit der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) erneut zu torpedieren. „Das reiht sich leider ein in die jeher verfolgte Politik dieser Ein-Themen-Partei, die Entwicklung Heiligendamms erneut zu stoppen. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht. Dem treten wir daher mit aller Entschiedenheit entgegen“, bekräftigt Heiner Zimmermann, Geschäftsführer der ECH.
Hintergrund ist der Antrag des Bürgerbundes, die Stadtvertreterversammlung möge die „Vorbereitung der Wiederherstellung des Küstenwanderweges in Heiligendamm“ beschließen. Und zwar im Hauruckverfahren unter Umgehung der zuständigen Ausschüsse bereits am kommenden Montag. Dabei verschweigt die Drei-Mann-Fraktion, dass der Bürgerbund bereits vor Jahren politisch wie rechtlich sang- und klanglos damit gescheitert ist, einen öffentlichen „Küstenwanderweg“ einzufordern: Denn entgegen der Behauptungen des Bürgerbundes haben die Gerichtsverfahren klargemacht, dass es diesen nie gegeben hat. Und was es nie gab, kann auch nicht wiederhergestellt werden. „Der Bürgerbund schreckt offenkundig auch vor drohender Irreführung von Stadtvertretern, Bürgern und Öffentlichkeit nicht zurück“, so Zimmermann.
Die Aussichtslosigkeit vor Augen, hatte der Bürgerbund seine entsprechende Klage gegen die Stadt Bad Doberan nach mehr als vier Jahren Rechtsstreit im Juli 2008 mit kargen Worten kurz vor der mündlichen Verhandlung zurückgezogen – wohl um kein für ihn negatives Urteil zu kassieren (siehe beigefügte Chronologie).
Nicht nur die Stadt, auch die ECH, die in den Verfahren angehört wurde, hatte damals bereits überzeugend für die Gerichte dargelegt, dass es den behaupteten „Küstenwanderweg“ nie gegeben hat: Die Strecke, die sich früher von der Promenade in Heiligendamm über den Seebrückenvorplatz und weiter vorbei am Haus Mecklenburg und dem Alexandrinen Cottage erstreckte, war niemals ein Hauptwanderweg oder ein Radweg. Dies belegen offizielle Wanderkarten aus DDR-Zeiten: Sowohl die „Wanderkarte für Rostock und Umgebung“ von 1957, die „Wanderkarte Ostseeküste“ von 1976/1978, die „Wanderkarte Ostseeküste“ von 1981 und auch die „Wanderkarte Ostseeküste“ von 1989. Keine der offiziellen DDR-Karten aus über 40 Jahren weist dort einen Weg auf, obwohl die Karten ansonsten sehr wohl auch Wander-, Feld- und reine Fußwege enthalten.
Worum es dem Bürgerbund tatsächlich geht, wird klar, wenn man sich vor Augen führt, dass der Neubau dieses Weges einer kalten Enteignung gleichkäme, da er direkt am Alexandrinen Cottage, das Jagdfeld gehört, vorbeiführen würde. Dies gilt umso mehr, weil der Bürgerbund lapidar behauptet, es gebe keine Alternative. Diese aber hat die Stadtvertretung längst beschlossen – der Rundweg um Heiligendamm, der mit Fertigstellung des Liegnitzsteges längst in Angriff genommen wurde. Die ECH bezahlt dafür den Anteil der klammen Kommune, für den diese kein Geld hätte; rund € 100.000 sind bereits geflossen. Das indes lässt der Bürgerbund unter den Tisch fallen.
Von „fundamentaler Bedeutung“ ist heute noch mehr als früher, dass die Stadtvertretung dem immer noch insolventen Grand Hotel Heiligendamm als auch der ECH nicht permanent Steine in den Weg legt, die die Entwicklung des Ortes blockieren. Auch der Bürgerbund kann sich seiner Verantwortung nicht entziehen und den politischen Mehrheitswillen wie zum Rundweg als auch seine Schlappe vor Gericht nicht schlichtweg ignorieren, nur weil es ihm nicht passt. „Wir appellieren daher an alle Stadtvertreter, sich an den vor nicht einmal drei Jahren gefassten Rundwegs-Beschluss zu halten, so wie wir das auch tun. Verlässlichkeit und Vertragstreue sind keine Einbahnstraße“, erklärt Zimmermann.
Chronologie des Scheiterns: Der erfolglose Rechtsstreit des Bürgerbundes mit der Stadt
Mehr als vier Jahre hat der Bürgerbund Behörden und Gerichte beschäftigt. Er ist stets gescheitert. Stadt, Landkreis und Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) haben sich damit nachweislich an Recht und Gesetz gehalten. Als 2008 die mündliche Verhandlung anstand, zog der Bürgerbund seine Klage kommentarlos zurück und ersparte sich somit ein Urteil des Gerichts.
- 27.02.2004: Der Bürgerbund fordert den Bürgermeister auf, den „Gemeingebrauch“ von Wege-Teilen in Heiligendamm sicherzustellen.
- 15.03.2004: Der Landkreis Bad Doberan teilt dem Bürgerbund mit, dass ein Vorgehen der Behörden aus Gründen des Denkmalschutzes nicht in Betracht kommt.
- 26.03.2004: Der Bürgerbund erhebt Klage gegen den Bürgermeister vor dem Verwaltungsgericht Schwerin und begründet dies wortreich auf vielen Seiten.
- 30.12.2004: Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnt die Forderung des Bürgerbundes auf einstweiligen Rechtsschutz ab.
- 06.09.2005: Auch das Oberverwaltungsgericht in Greifswald lehnt eine Beschwerde des Bürgerbundes ab und erlegt ihm die Kosten des Verfahrens auf.
- 17.06.2008: Das Verwaltungsgericht setzt für den 22.07. einen mündlichen Verhandlungstermin in der Hauptsache an.
- 11.07.2008: Die ECH, die in dem Verfahren angehört wird, widerlegt die Klage des Bürgerbundes in allen Einzelheiten und legt dafür zahlreiche Dokumente und Beweise vor.
- 17.07.2008: Nur sechs Tage später zieht der Bürgerbund seine Klage zurück – ohne Angabe von Gründen. Und auf nur einer einzigen Seite. Noch am selben Tag hebt das Verwaltungsgericht Schwerin den Verhandlungstermin auf und stellt das Verfahren ein. Auch hier wird der Bürgerbund vom Gericht verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen – einschließlich der Kosten der ECH.
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