Achtung, Pleite kann mitreißen! Gläubiger im Insolvenzverfahren benötigen professionelle Begleitung

Achtung, Pleite kann mitreißen! Gläubiger im Insolvenzverfahren benötigen professionelle Begleitung

Düsseldorf, 16. Mai 2017 – Gerät ein Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist das nicht nur für den Betrieb, den/die Eigentümer und Mitarbeiter ein Problem. Auch die Geschäftspartner und finanzierenden Banken spüren die Verwerfungen: Lieferungen und Dienstleistungen werden nicht mehr wie üblich angefordert, Rechnungen bleiben für längere Zeit oder dauerhaft offen, und Verbindlichkeiten werden nicht mehr zuverlässig bedient.

„Das kann Unternehmen natürlich in Bedrängnis bringen. Sie erfahren dadurch nicht nur einen Einbruch in ihrer eigenen Liquiditäts- und Ertragsplanung, sondern finden sich möglicherweise in der Folge auch in der Rolle des Gläubigers wieder. Nämlich dann, wenn der Partner von der Insolvenz bedroht ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird“, sagt Corinne Rennert-Bergenthal, Geschäftsführerin von ADK Consulting, der auf Insolvenzdienstleistungen, Sanierung und Restrukturierung spezialisierten Einheit der multidisziplinären Kanzlei Abels Decker Kuhfuß Lenzen (ADKL) aus Düsseldorf.

Auch in der Hotellerie ist dieses Szenario durchaus denkbar. Es kann den Tagungshotelier, dessen größter Kongresskunde ausfällt, ohne alle Rechnungen beglichen zu haben, genauso treffen wie den Gastgeber, der ein Firmenbankett für mehrere 100 Personen veranstaltet und dann erfährt, dass sein Kunde Insolvenz anmelden musste.

Corinne Rennert-Bergenthal
Corinne Rennert-Bergenthal

„Dann kommen auf einen Hotelier zahlreiche Fragestellungen zu. Sie reichen von der kurzfristigen eigenen Sanierung, um die entstandenen Lücken in der Liquidität aufgrund der Ausfälle zu decken, bis hin zu den Rechten und Pflichten des Gläubigers im Insolvenzverfahren. Das ist eine völlig neue Situation für die meisten Unternehmen und kaum ohne externe Hilfe zu bewältigen“, weiß die Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin aus langjähriger Praxiserfahrung. Schließlich könnten Hoteliers als Insolvenzgläubiger nach der Verfahrenseröffnung ihre Forderung nur noch im Insolvenzverfahren verfolgen. Die Forderung müsse beim Insolvenzverwalter angemeldet und nachgewiesen werden. „Dann kommt es darauf an, das Verfahren genau zu beobachten und die Abläufe zu verstehen. Immerhin sollen die eigenen Forderung bestmöglich befriedigt werden, wie es der Gesetzgeber vorgibt.“

Die Spezialisten von ADK Consulting übernehmen für Unternehmen beispielsweise deren Aufgaben im Gläubigerausschuss, um die Arbeit des Insolvenzverwalters beziehungsweise besonders des Sanierungsberaters im sogenannten Eigenverwaltungsverfahren zu begleiten. Gerade dabei lasse sich – entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers – hin und wieder beobachten, dass nicht die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Fokus stehe, sondern die Eigenverwaltung von anderen Interesse getrieben werde. „Mit unserer Beratung stellen wir im Sinne der Gesamtheit der Gläubiger sicher, dass die Lösungen des Verfahrens wirklich zielführend für die Gläubiger sind“, sagt Ute Logen, Steuerberaterin und ebenfalls Geschäftsführerin von ADK Consulting. Auf diese Weise könnten Hoteliers, die von der Insolvenz eines Partners betroffen sind, auch in solchen Verfahren davon ausgehen, dass ihre Ansprüche wirklich Beachtung finden.

Besonders relevant sei die Beratung von Gläubigern im Rahmen der Diskussion zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen – auch wenn der Bundestag für die Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns grünes Licht gegeben und damit den seit 2003 geltenden Sanierungserlass in eine gesetzliche Regelung überführt hat. Damit können Unternehmen in der Krise weiterhin Steuererleichterungen für Sanierungsgewinne erhalten, um die Sanierung zu erleichtern.

Aber: „Das Gesetz wurde zwar beschlossen, hilft im Moment jedoch nicht wirklich weiter. Es wird zunächst in Brüssel notifiziert, bevor es in Kraft tritt. Wie Brüssel entscheidet und wann, ist vollkommen offen. Bis dahin gibt es keine Sicherheit. Werden Einzelfallentscheidungen seitens der Finanzämter getroffen, stehen diese unter dem Vorbehalt des Widerrufs“, sagt Ute Logen. „Wir sind deshalb weiterhin gefragt, kreative Lösungen zu entwickeln, damit eine Sanierung ohne Unsicherheiten möglich wird.“ Ute Logen weist darauf hin, dass ADK Consulting dafür eine rechtliche tragfähige Lösung im Rahmen des Umwandlungsgesetzes vorsieht.