50 Euro Bußgeld für falsche Gastedaten: Gastronomen sollen sich Ausweise zeigen lassen?
Berlin, 29. September 2020 – Die Gastro-Regeln werden verschärft: Wer falsche Gästedaten angibt, soll 50 Euro Bußgeld bezahlen. Dies beschlossen Bund und Länder. Bundeskanzlerin Merkel bekräftigte auf Journalisten-Nachfragen: Gastronomen sollen sich ggf. die Ausweise von “Darth Vader”, “Mickey Mouse” & Co zeigen lassen.
Indes stellen sich dazu etliche Fachfragen:
- Wie erfolgt die Bußgeld-Meldung bzw. -Erhebung, wenn ein Gastronom falsche Gästedaten detektiert und den betreffenden Gast kontrolliert?
- Welche Rechte & Pflichten haben Gastronomen bei ihrer Datenkontrollen? Sind diese datenschutzkonform?
- Welche Mithaftung / Bußgelder werden erhoben, wenn Gastronomen offensichtlich falsche Gästedaten nicht angezeigt haben?
(tbc)
Es wäre nicht das erste Mal, dass Gebührenerhebungen dem Gastgewerbe oktroyiert werden – Stichwort Bettensteuer. Jedoch sind bei dem aktuellen Beschluss von Bund und Ländern etliche erfolgsentscheidende Details noch nicht bekannt bzw. nicht geregelt.
Auf jeden Fall können Gastronomen und Hoteliers jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Gäste, die z.B. keinen Mund-Nasen-Schutz korrekt tragen wollen oder eben Phantasienamen in die Kontaktlisten eintragen, des Hauses verweisen.
Einfache Registrierung per App – kostengünstig und datenschutzkonform:
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Vielleicht kann eine KI schon Fake-Einträge à la “Mickey Mouse” oder “Darth Vader” erkennen und verweigern? Gilt nun auch in Österreich: Die Gäste scannen einen QR-Code mit ihrem Smartphone und geben ihre Daten im Online-Formular ein. Sind sie bereits einmalig hinterlegt, müssen sie nur bestätigt werden. Uhrzeit und Datum werden automatisch erfasst. Die Daten werden gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung auf europäischen Servern gespeichert und nach 28 Tagen automatisch gelöscht. www.gast-checkin.at (Fotos: Figlmüller / Diamir Holding) @figlmueller.karriere
Ein Beitrag geteilt von HOTELIER TV – Carsten Hennig (@hoteliertv) am Sep 27, 2020 um 4:50 PDT
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